Mit ihrem vielfältigen Programm leistet die Polizeidirektion Pirmasens ihren Beitrag zur Verkehrserziehung von Kindern
und Jugendlichen in unserer Stadt.
Datum: 10.07.2020
Uhrzeit von: 09:30 Uhr
Uhrzeit bis: 12:00 Uhr
Adresse des Veranstalters
Strasse: Maler-Bürkel-Straße 33
PLZ: 66954
Ort: Pirmasens
Kontakt zum Veranstalter
Telefon: 06331 877-0
Fax: 06331 877-111
Webseite: http://www.pirmasens.de/dante-cms/21282/_Amt_fuer_Jugend_und_Soziales.html
Termin: 10.07.2020 (Terminänderungen vorbehalten)
Ort: Verkehrsschule Pirmasens Messehalle 6 c (Eingang Wasgauhalle)
Teilnehmer/innen: Kinder von 6 bis 10 Jahren
Uhrzeit: 09.30 bis 12.00 Uhr
Angebot: Mit ihrem vielfältigen Programm leistet die Polizeidirektion Pirmasens ihren Beitrag zur Verkehrserziehung von Kindern
und Jugendlichen in unserer Stadt. Dabei ist das Ziel der Jugendverkehrsschule, dass sich die Kinder im Straßenverkehr sicher bewegen und somit Unfälle präventiv vermieden werden können.
Dies wird in bewährter Form von den speziell ausgebildeten Polizeibeamten der Jugendverkehrsschule sichergestellt.
Am Ende der Veranstaltung erhält jede/r Teilnehmer/in eine Urkunde.
Im Angebot enthalten: Programmgestaltung sowie Betreuung.
Teilnahmebeitrag: kostenlos
Wichtig:
Eine verbindliche Anmeldung ist dringend erforderlich!
Hinweise: Die kleinsten zur Verfügung stehenden Fahrräder haben 20 Zoll.
Falls diese Fahrräder zu groß sind, bitten wir ein passendes Fahrrad mitzubringen.
Für zwischendurch sollte jedes Kind ein Getränk dabei haben, ein Helm ist Pflicht!
Anmeldung: Amt für Jugend u. Soziales Pirmasens Abt. Jugendpflege
Veranstalter: Amt für Jugend u. Soziales Pirmasens in Kooperation mit der Jugendverkehrsschule der Polizeidirektion Pirmasens
Die Vorfreude steigt denn das neue Ferienprogramm 2020 mit zahlreichen Angeboten und Aktionen ist erschienen.
Zum Wertvollsten in unserem Leben gehört die freie (Ferien-)Zeit! Aber Freizeit besteht nicht nur im Nichtstun sondern auch aus dem, was wir sonst nicht tun.
Sie bietet die Gelegenheit abzuschalten, auszuspannen und mit Familie, Freunden oder Gleichgesinnten über einen längeren Zeitraum gemeinsam etwas unternehmen zu können.
Und auch in diesem Jahr möchten wir Sie bei der Gestaltung Ihrer Ferienplanung tatkräftig unterstützen.
Seien Sie also wieder gespannt auf eine Vielfalt an Möglichkeiten im Rahmen unseres Pirmasenser Ferienprogramms 2020.
Der Trend zu Freizeitwochen ohne Ãœbernachtungen hält weiterhin an, weshalb wir auch in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk auf diesen Bereich legen.
Große Unterstützung erfahren wir hierbei von unseren ehrenamtlichen Vereinen und Verbänden mit ihrer vielfältigen Angebotspalette in den Bereichen Sport, Kreativität und Unterhaltung.
Auch die beliebten Tagesfahrten in Freizeitparks und Zoos finden sich im diesjährigen Ferienprogramm wieder.
Neu in diesem Jahr ist eine 4-tägige Kinderfreizeit auf dem Bauernhof in den Sommerferien und kurz nach Ostern schlagen die â€Pirmasenser Stadt- indianer“ ihre Zelte in Pirmasens auf.
Ebenso stehen auch mit der Ferien-woche â€Free Days for Future“ Themen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Vordergrund unserer pädagogischen Arbeit.
Aber auch bewährte Angebote wie die Ski- und Snowboardfreizeit oder die actionbeladene AREA 47 stehen wieder auf unserem Programm.
Mein ganz besonderer Dank geht hierbei an die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer, deren Einsatz im Ferienprogramm und bei den Spielfesten nicht hoch genug wertgeschätzt werden kann.
Dieses herausragende ehrenamtliche Engagement ist in Pirmasens seit Jahren ungebrochen und trägt in außergewöhnlichem Maße zum Gelingen der Pirmasenser Jugendarbeit bei.
Sie sehen, egal ob Oster-, Sommer- oder Herbstferien, es warten viele spannende und erlebnisreiche Angebote auf die Kinder und Jugendliche.
Bei Fragen hinsichtlich der einzelnen Angebote stehen Ihnen natürlich meine Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Jugendpflege gerne zur Verfügung.
Und zum Abschluss noch ein Tipp:
Mit der Anmeldung beim Amt für Jugend und Soziales sollten Sie, liebe Eltern, nicht zu lange warten,
denn wir wissen aus den vergangenen Jahren, dass das Interesse am Pirmasenser Ferienprogramm sehr groß ist.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Markus Zwick
Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens
Informationen zum Pirmasenser Ferienprogramm
Das Pirmasenser Ferienprogramm wird schon seit vielen Jahren durchgeführt. Damit das und abwechselungsreich bleibt, wird jedes Jahr von den zuständigen Mitarbeitern
der Abt. Jugendpflege, basierend auf denInteressen der Kinder und Jugendlichen, ein attraktives Ferien- und Freizeitprogramm zusammengestellt. Im Angebot stehen: Freizeiten, Tagesfahrten, Besichtigungen, Freizeitaktivitäten und Schulungen
Zielgruppe: Hauptsächlich richten sich die Angebote an Kinder-und Jugendliche mit dem Ziel, ihnen spannende und abwechslungsreiche Ferien zu ermöglichen.
Viele Themen sind aber auch für die ganze Familie generationsübergreifend geeignet. Eine weitere Zielgruppe sind Jugendliche und Erwachsene, die sich weiterbilden möchten, um so in Vereinen und Institutionen aktiv sein zu können.
Ziele: Die Kinder und Jugendlichen in ihren Belangen ernst zu nehmen, ihnen Perspektiven und Orientierung zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu bieten, sie am demokratischen Gemeinschaftsleben teilnehmen zu lassen und somit ihre Toleranz- und Integrationsfähigkeit zu wecken.
Organisation und Durchführung von sportlichen, kreativen und künstlerischen Angeboten zur Unterstützung und Förderung von körperlicher und geistiger Aktivität.
Jugendliche in bestehende Vereinsstrukturen zu integrieren und sie in ihren Belangen zu unterstützen.Förderung der Sozialkompetenz, insbesondere der Umgang mit anderen Kindern und Jugendlichen. Hierbei legen wir großen Wert darauf, dass die Teilnehmer einen strukturierten Tagesablauf vorfinden wie z.B. Morgenrituale, gemeinsames Essen, sowie gemeinschaftsfördernde Angebote usw.
Da unsere Ferienangebotelern- und erlebnispädagogisch ausgerichtetsind, sollen die Kinder und Jugendliche eine schöne Zeit miteinander verbringen und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung erhalten. Hierdurch wir der partnerschaftlichen Umgang miteinander gefördert.
Schulungvon Ehrenamtlichen: Wir bieten Schulungen zum Erwerb der Jugendleitercard (JULEICA) an, da es in unserer Stadt viele engagierte Menschen gibt, die sich im Jugendbereich einbringen möchten. In vielen Vereinen gibt es auch noch großen Bedarf an qualifizierten Nachwuchskräften im Bereich Jugendbetreuung.
Aus diesem Grund bieten wir die Jugendleiterausbildung komprimiert an drei Wochenenden für Interessierte an. Die Ausbildung findet auf hohem Niveau statt und wird von qualifizierten Referenten durchgeführt. Hierbei wird großen Wert auf folgende Inhalte gelegt: Rechtsgrundlagen Aufsichtspflicht Jugendschutz Sexualstrafrecht Gewaltprävention und Gruppendynamik Rhetorik Öffentlichkeitsarbeit.
Des Weiteren müssen die Teilnehmenden einen Ersthelferkurs absolvieren.
Förderung und Zuschüsse: Die Stadt Pirmasens fördert aufgrund der beschlossenen Richtlinien seit 20.04.2015 Maßnahmen des Pirmasenser Ferienprogramms mit 50% des Teilnahmebeitrages (unter Berücksichtung vorrangiger Leistungen wie z.B. Landeszuschuss usw.).
Diese Förderung ist ein Beitrag der Stadt Pirmasens, um sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien die Teilhabe am Ferienprogramm der Stadt zu ermöglichen.
Weiterhin können Eltern mit geringen Einkommen und deren Kinder gefördert werden. Voraussetzung ist die Erfüllung von bestimmten vorgegebenen Kriterien.
Diese sind beispielsweise anrechenbares Einkommen, Kaltmiete usw. Hier stehen Ihnen aber die Mitarbeiter der Jugendpflege mit „Rat und Tat“ zur Seite.
Sie zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten bzw. die Voraussetzungen, die für eine Gewährung eines Zuschusses erforderlich sind auf.
Teilnahmebedingungen
1. Träger
Träger der Maßnahmen ist die kreisfreie Stadt Pirmasens, imspeziellen das Amt für Jugend und Soziales Pirmasens.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
Alle An-, Ab- und Ummeldungen sind nur schriftlich möglich.
Aus diesem Grund ist eine Reservierung oder telefonische Anmeldung grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom Träger bestätigt worden ist. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Maßnahmenausschreibungen, die Teilnahmebedingungen und die Bestätigung des Trägers.
Die Anmeldung erfolgt beim Amt für Jugend und Soziales /Abt. Jugendpflege,
Zimmer D.07;
Maler-Bürkel-Straße 33
66954 Pirmasens.
Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem/der Erziehungsberechtigten auszufüllen und zu unterschreiben. Meldet sich ein/e Teilnehmer/in schriftlich ab,
werden die entsprechenden Stornogebühren (gemäß der untenaufgeführten Bedingungen) einbehalten.
3. Zahlungsbedingungen Tagesfahrten/Tagesaktionen:
Bei den Tagesfahrten / Tagesaktionen muss der gesamte Teilnahmebeitrag spätestens 2 Wochen nach der Anmeldung, aber noch vor Beginn der Maßnahme auf dem Konto des Trägers eingegangen sein.
Freizeiten / Wochenmaßnahmen: Bei den Freizeiten / Wochenmaßnahmen muss der gesamte Teilnahmebeitrag spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung, aber noch vor Beginn der Maßnahme auf dem Konto des Trägers eingegangen sein.
Ein Anspruch auf den Teilnahmeplatz entsteht erst, wenn der Teilnahmebeitrag komplett bezahlt wurde.
4. Rücktritt von einer Ferienmaßnahme durch den Träger
Wird eine durch den Träger festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Träger berechtigt, die Maßnahme bis zu einer Woche vor Beginn abzusagen.
Der Träger kann jederzeit zurücktreten, wenn von ihm nicht zu verantwortende Umstände die Durchführung der Freizeit verhindern. Den eingezahlten Teilnahmebeitrag erhält der Teilnehmer / die Teilnehmerin unverzüglich zurück.
Weitere Ansprüche (z.B.Schadensersatz) werden nicht anerkannt. Der Träger kann vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten, wenn die Zahlungsbedingungen seitens der anderen Vertragspartei nicht eingehalten wurden.
In diesem Faller hebt der Träger eine Pauschale für den erhöhten Aufwandin Höhe von 20,- Euro. Jeder Teilnehmer / jede Teilnehmerin ist verpflichtet, den Weisungen des Betreuer Teams zu entsprechen und sich am Programm zu beteiligen.
Bei schweren und nachhaltigen Störungen der Maßnahme kann der Träger auf eine sofortige Heimreise des Teilnehmers / der Teilnehmerin bestehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
5. Rücktritt von einer Ferienmaßnahme durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin
Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin von der Anmeldung vor Beginn der Maßnahme zurück ohne eine geeignete Ersatzperson anbieten zu können, erhebt der Träger eine Pauschale für den erhöhten Aufwand und den Ausfall in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrags.
Zehn Tage vor Beginn der Maßnahme erhöht sich die Pauschale für den erhöhten Aufwand und den Ausfall auf den vollen Teilnahmebeitrag (100 %). Der Rücktritt muss schriftlich beim Träger vorgelegt werden.
6. Versicherungsschutz
Für die jugendlichen Teilnehmer/innen bis 25 Jahre besteht während der Maßnahmen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Bei den Freizeiten wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und bei Fahrten ins Ausland eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung empfohlen.
7. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche gegen den Träger / Veranstalter der Maßnahme aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit der Träger / Veranstalter der Maßnahme, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Der Träger / Veranstalter der Maßnahme haftet nicht bei höherer Gewalt sowie für Sach- und Personenschäden, die ein/e Teilnehmer/in oder Dritte zu verantworten haben.
8. Förderungen und Zuschüsse
Gemäß Â§ 90 SGB VIII i.V.m. den Richtlinien der kreisfreien Stadt Pirmasens über die Ãœbernahme von Teilnahmebeiträgen für Maßnahmen im Rahmen der §§ 11 und 16 SGB VIII kann bei Bedarf der Teilnahmebeitrag auf Antrag teilweise vom Träger übernommen werden.
Grundvoraussetzung ist, dass der/die Teilnehmer/in seinen/ihren Wohnsitz in der Stadt Pirmasens hat. Die Beantragung der Bezuschussung des Teilnahmebeitragssoll mit der Anmeldung des Teilnehmers / der Teilnehmerinzur Ferienmaßnahme erfolgen.
Auskunft hierzu erteilt:
Herr Frank
Stadtverwaltung Pirmasens / Amt für Jugend und Soziales
Tel.: 06331/877231
Mail: horstfrank@pirmasens.de
Eltern, die für sich und ihre Kinder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen für die Ãœbernahme des Teilnahmebeitrags der Kinder (abhängig vom noch bestehenden Anspruch und der Höhe des Teilnahmebeitrags) vorrangig Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Auch hier soll die Beantragung rechtzeitig erfolgen, damit die Teilhabeleistungden Kindern vollumfänglich zu Gute kommt.
Beratung und Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket:
Frau Nagel
Frau Tews
Jobcenter Pirmasens
Tel.: 06331/142255
Tel.: 06331/142268
9. Allgemeine Hinweise
Alle Teilnehmer/innen von Freizeiten erhalten rechtzeitig vor Beginn der Freizeit einen Informationsbrief bzw. eine Einladung zu einem Informationstreffen.
Soweit in den Freizeitausschreibungen keine anderen Angaben gemacht werden umfassen die Leistungen des Trägers die Unterbringung, Vollverpflegung, Aufsicht und Betreuung.
Für die Dauer der Freizeit übernimmt das Betreuer Team die Aufsichtspflicht. Die Ãœbernahme dieser Verpflichtung erfolgt bei Beginn der Freizeit und endet dementsprechend bei Freizeitende.
Die Tagesfahrten erfolgen ohne Betreuung der mitfahrenden Kinder und Jugendliche, diese muss im Vorfeld durch die Erziehungsberechtigten sichergestellt werden, z.B. durch die Ãœbertragung der Aufsichtspflicht an Dritte.
Formulare hierfür hält der Träger bei der Anmeldung vor. Es ist erforderlich, dass die Eltern bei den Freizeiten und Aktionen für den Hin- und Nachhauseweg selbst Sorge tragen.
10. Informationspflichten gemäß Art. 13 DS-GVO
Gemäß Art.13 DS-GVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in Art. 13 genannten Informationen bereit zu stellen.
10.1 Verantwortlicher (Art.13 Abs.1 lit. a DS-GVO)
Stadtverwaltung Pirmasens – Amt für Jugend und Soziales
Sachgebietsleitung
Frau Bettina Walnsch
Maler-Bürkel-Straße 33,
66954 Pirmasens
Tel.: 06331/ 877235
Mail: bettinawalnsch@pirmasens.de
10.2 Beauftragter für den Datenschutz (Art.13 Abs. 1 lit. bDS-GVO)
Stadtverwaltung Pirmasens, Rechnungsprüfungsamt
Herr Bernd Gehringer
Alleestraße 20
66953 Pirmasens
Tel.: 06331/1489028
Mail: datenschutz@pirmasens.de
10.3 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art.13 Abs.1 lit. c DS-GVO)
Die personenbezogenen Daten werden für die Organisation und Durchführung der Maßnahmen des Pirmasenser Ferienprogramms verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Art.6 Abs.1 lit.b DS-GVO.
Bei dem Vertragsverhältnis handelt es sich um die Anmeldung zu Maßnahmen des Pirmasenser Ferienprogramms. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Art.6 Abs.1 lit.a i.V.m. Art.7 DS-GVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten (wie z.B.Namen) im Internet oder in lokalen und überregionalen Medien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen (vgl. Art.6 Abs.1 lit.f DS-GVO).
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Pirmasenser Ferienprogramms.
In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildernder Teilnehmer/innen zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über die Maßnahmen des Pirmasenser Ferienprogramms veröffentlicht.
10.4 Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art.13 Abs.1 lit.e DS-GVO)
Die personenbezogenen Daten werden von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Amts für Jugend und Soziales, Sachgebiet Jugendpflege erhoben und verarbeitet, die für die Anmeldungen und Organisation des Pirmasenser Ferienprogramms zuständig sind.
Ferner werden die jeweiligen personenbezogenen Daten den Leitern und Leiterinnen der Maßnahmen zur Durchführung derselben (z.B. Kontaktaufnahme mit den Eltern während der Maßnahme) zur Verfügung gestellt.
10.5 Dauer der Datenspeicherung (Art.13 Abs.2 lit.a DS-GVO)
Die personenbezogenen Daten werden ab Erhebung für die Dauer der Maßnahme gespeichert. Mit Beendigung der Maßnahme werden die personenbezogenen Daten in Bezug auf §30 Abs.2 GemHVO RLP und der Empfehlung zu Aufbewahrungsfristen für Kommunalverwaltungen (B4/2006) der KGSt weitere 10 Jahre vorgehalten und dann gelöscht.
Hochsensible Daten wie z.B. Gesundheitsdaten werden direkt nach Beendigung der Maßnahme gelöscht.
10.6 Betroffenenrechte (Art.13 Abs.2 lit.c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art.15 DS-GVO)
- Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art.16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art.17 DS-GVO zutrifft. Art.17 Abs.3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO), insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Ãœberprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art.21 DS-GVO noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
- Recht auf Widerspruchgegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art.21 DS-GVO) dient.
10.7 Beschwerderecht (Art.13 Abs.1 lit.e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihrepersonenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
11. Film- und Fotoaufnahmen
Während des Pirmasenser Ferienprogramms werden bei vielen Aktionen und Maßnahmen Film- und Fotoaufnahmengetätigt. Bitte melden Sie sich, wenn Sie nicht wünschen, dassvon Ihnen oder Ihren Kindern Aufnahmen gemacht und später zur Außendarstellung des Pirmasenser Ferienprogramms in der Öffentlichkeit verwendet werden.
Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung erlaubt ist und somit gestattet wird.
Infos über weitere Ferienangebote
Internationaler Bund (IB)Jugendhaus ONE Pirmasens
Am Nagelschmiedsberg
666953 Pirmasens
Telefon: 06331/41181
Fax:06331/283616
Mail:jugendhaus-pirmasens@ib.de
Internet: www.jugendhaus-pirmasens.de
Internationaler Bund (IB)
Jugend Kultur Werkstatt Pirmasens
Glockenstraße 12 - 20
66953 Pirmasens
Telefon: 06331/213737
Fax: 06331/1452884
Mail:jukuwe-pirmasens@ib.de
Internet: www.jukuwe-pirmasens.de
Christlicher Verein Junger Menschen Pirmasens e.V.
Schachenstraße 103
66954 Pirmasens
Telefon: 06334/5559
Mail:info@cvjm-pirmasens.de
Internet: www.cvjm-pirmasens.de
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40 - 42
66953 Pirmasens
Telefon: 06331/809-0 oder 06331/809-159
Fax: 06331/809-108
Mail:j.seegmueller@lksuedwestpfalz.de
Internet: www.lksuedwestpfalz.de
Stadtverwaltung Zweibrücken
Herzogstraße 1
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332/871-0
Fax: 06332/871-100
Internet: www.zweibruecken.de
Sportjugend Pfalz
Paul-Ehrlich-Straße 28a
67663 Kaiserslautern
Telefon: 0631/34112-51
Fax: 0631/34112-66
Mail:sj@sportbund-pfalz.de
Internet: www.sportjugend-pfalz.de