Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, kann beantragt werden!
Autor: PS:handelt
vom: 25.11.2020
+++ Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden +++
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, kann nun online beantragt werden! (Quelle: BMWi)
Nähere Informationen, sowie die Antragsverfahren finden Sie direkt hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Novemberhilfe im Ãœberblick
Einleitung
Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.